Schulische Ausbildung und PIA
Berufskolleg für Sozialpädagogik
Die Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannte/n Erzieher/in umfasst in Baden-Württemberg je nach schulischer Vorbildung drei oder vier Jahre. Das erste Schuljahr, einjähriges Berugskolleg (1 BKSP), muss besucht werden, wenn der Mittlere Bildungsabschluss erreicht worden ist.
Wer bereits über einen höherwertigen Schulabschluss, eine Berufsausbildung oder Erfahrung als Mutter bzw. Vater verfügt, kann direkt in das zweijährige Berufskolleg (Voll- oder Teilzeit) oder in die PiA-Ausbildung einsteigen. Dafür bitte auf der vorherigen Seite unter "Ausbildung" das Feld "Sozialpädagogik" anklicken.
Aufnahmevoraussetzungen für das Berufskolleg für Sozialpädagogik (1 BKSP) sind:
- Der Mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss) bzw. die Fachschulreife oder
- das Versetzungszeugnis in die Klasse bzw. Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder
- das Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder
- der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.
+ schriftlicher Nachweise eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung (Kindertagesstätte).
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) nachzuweisen.
Fächer
Deutsch (Schulcurriculum: 1 BSKSP)
Englisch
Religion
Mathematik*
* erforderlich, falls Erwerb der FHR angestrebt wird
Lernfelder
Berufliches Handeln fundieren
Erziehung und Betreuung gestalten
Bildung und Entwicklung fördern I
Bildung und Entwicklung fördern II
Wahlpflichtfach: Kreatives Gestalten
Übersicht der Handlungsfelder mit den dazugehörigen Lernfeldern
Kompetenzorientiertes Schulcurriculum:
Berufliche Handlungskompetenzen
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