Schulische Ausbildung und PIA
Das Berufspraktikum (BP)
Das einjährige Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung dem sachgerechten Einarbeiten in die selbständige Tätigkeit eines Erziehers sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Mit dem erfolgreichen Abschluss wird der Titel "Staatl. anerkannte/r Erzieher/in - Bachelor professional" verliehen.
Das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) wird vergütet.
Das Berufspraktikum ist in einer im Einzugsbereich der Schule gelegenen in- oder ausländischen sozialpädagogischen Einrichtung durchzuführen, die dem Arbeitsfeld eines Erziehers entspricht und nach ihrer personellen und sachlichen Ausstattung für die geeignet ist.
(2) Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt dem Praktikanten oder der Praktikantin. Sie bedarf der Zustimmung der Schule, die das Berufspraktikum begleiten soll. Zuständig ist die Schule, an der die Prüfung abgelegt wurde. Sie kann in besonders begründeten Fällen den Wechsel zu einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik im Einvernehmen mit der aufnehmenden Schule zulassen [...]
Leistungsnachweise
Eine von der Schule beauftragte Lehrkraft besucht den Praktikanten oder die Praktikantin mindestens zweimal an der Praktikumsstelle und fertigt darüber jeweils einen kurzen Bericht mit einer Bewertung in einer ganzen oder halben Note [...] Für die Durchführung der einzelnen Praxisbesuche und den Bericht einschließlich der Begründung der Note gilt, dass die Beobachtungszeit einschließlich eines Reflexionsgesprächs in der Regel 120 Minuten beträgt. Während des Berufspraktikums finden in der Schule Ausbildungsveranstaltungen von insgesamt acht bis zwölf Schultagen statt [...] Die Praktikumsstelle übersendet der Schule zu einem von dieser bestimmten Termin eine Beurteilung, aus der das Arbeitsgebiet, die Fähigkeiten und Leistungen und die berufliche Eignung hervorgehen müssen; sie soll auch einen Vorschlag für die Gesamtbewertung mit einer ganzen oder halben No[...] te enthalten. Auf Grund der Beurteilung durch die Praktikumsstelle legt die beauftragte Lehrkraft die Gesamtbewertung mit einer ganzen oder halben Note fest.
(aus: Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik-Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO) vom 21. Juli 2015.)