Aktuelles
Impfberechtigung für u 18
Ab sofort können in Baden-Württemberg Berechtigte der 2. Priorität ab 65 Jahren und unter 18 Jahren einen Impftermin vereinbaren.
Das Sozialministerium BW hat am 9. März eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht. Auszubildende der zweiten Priorität von 16 bis 18 Jahren können vor diesem Hintergrund nur mit Biontech geimpft werden, dem einzigen Impfstoff, der bereits ab 16 Jahren zugelassen ist. Impftermine werden über 116117 oder online unter impfterminservice.de vergeben. Allerdings kann es aufgrund von Lieferengpässen zu Verzögerungen in der Terminvergabe kommen.
VIel Erfolg!
Sancta Maria findet den Impfpass! Schulleiterin Susanne Wessels nach der 1. Impfung vor dem Impfzentrum Karlsruhe-Rheinstetten.