1 BKSP (einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik)

 
Einjähriges Berufskolleg
Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik ist Zugangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik nach dem mittleren Bildungsabschluss. 
 
Aufnahmevoraussetzungen für das 1 BKSP
1) Mittlerer Bildungsabschluss:
  • Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) bzw. die Fachschulreife oder
  • Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder
  • Versetzungszeugnis in die Klasse bzw. Jahrgangsstufe 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder
  • Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder
  • Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
2) Praktikumsvereinbarung
  • schriftlicher Nachweise eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung (Kindertagesstätte, Regelbereich)
  • Genehmigung durch die Schule
 Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) nachzuweisen. 
 
 
Ausbildungskonzeption
Im 1 BKSP haben die Schüler*innen in der Regel vier Tagen pro Woche Unterricht in der Schule, einen Tag pro Woche absolvieren sie als Praxistag in der Tageseinrichtung für Kinder. Der wöchentliche Praxistag wird im Schuljahr 2026/2027 Donnerstag sein. 
 
Hinzu kommen insgesamt 10 Wochen Blockpraktikum im Schuljahr, die in 2-3 Blöcken über das Jahr verteilt sind (in der Regel 2 Wochen vor den Herbstferien, 5 Wochen um die Weihnachtsferien und 3 Wochen im Frühling).
 
Die Praktikumsstelle wird vor Beginn der Ausbildung von den Schüler*innen im Umkreis von max. 50 km um Bruchsal ausgesucht und von der Schule genehmigt.
 
Die schulischen Ausbildungsinhalte zielen auf die zu erwerbenden Handlungskompetenzen, die für die Tätigkeit im erzieherischen Bereich notwendig sind. Neben den bekannten Fächern wie Religion, Deutsch und Englisch wird in Handlungsfeldern unterrichtet. Darin werden wesentliche Inhalte aus dem Bereich der Sozialpädagogik behandelt und praxisnah vermittelt. Die Verzahnung von Theorie und Praxis  spielt dabei eine wesentliche Rolle: die gelernten fachtheoretischen Inhalte sollen der Umsetzung in der Praxis dienen.
 
Besonderheiten des 1 BKSP an der FSP Sancta Maria:
Projektwoche
Wasserwoche
 
 
 
Abschluss des 1 BKSP
Das Jahr ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die für eine Versetzung erforderlichen Noten erreicht werden und mindestens ausreichende Leistungen im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln nachgewiesen werden.
Mit dem Abschluss ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs berechtigt zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik.  
 
 
Ausbildungskosten
Ein Schulgeld wird nicht erhoben. 
 
Die Aufnahmegebühr beträgt 50 €.
 
Für Material- und Verwaltungskosten hat der/die Schüler*in zu einem von der Schule festgesetzten Termin einen festgelegten Betrag pro Schuljahr (aktuell 290 Euro) an die Schule zu entrichten.