2 BKSP (Fachschule für Sozialpädagogik)

 
Ausbildungsziel
 
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und je nach persönlichen Stärken und Vorlieben in allen sozialpädagogischen Bereichen (von der Kinderkrippe über die Kindertagesstätte bis hin zum Schulkind- oder Jugendhilfebereich) selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieher*in tätig zu sein. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.
 
Der Schwerpunkt der Ausbildungsinhalte liegt im Bereich der Elementarpädagogik, doch werden in Wahlpflichtfächern und Querschnittsthemen alle Altersgruppen vom jüngsten Krippenkind bis hin zum Heranwachsenden in der Jugendhilfe behandelt. Ein Wechsel der Altersgruppen in den Praxisfeldern im Verlauf der Ausbildung ist auch seitens der Ausbildungsordnung vorgesehen.
 
Ausbildungsdauer
 
Die Vollzeitschulische Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in
 
  • zwei Schuljahre an der Fachschule für Sozialpädagogik (2 BKSP)
  • ein durch die Schule begleitetes Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
 
Ausbildungskonzeption
Die klassische Ausbildung in Vollzeit im 2 BKSP dauert insgesamt 3 Jahre. In den ersten zwei Jahren findet an 4 Tagen in der Woche Unterricht in der Fachschule statt, ein Tag in der Woche ist der Praxistag in einer sozialpädagogischen Einrichtung. 
Praxistag im 1. Jahr der Ausbildung (UK) Donnerstag.
Praxistag im 2. Jahr der Ausbildung (OK) Dienstag.
 
Pro Schuljahr findet außerdem ein zweiwöchiges Blockpraktikum statt.  
Die Praktikumsstelle wird von den Schüler*innen im Umkreis von Bruchsal (< 50 km Entfernung) ausgesucht und von der Schule genehmigt.
 
 
Alle Arbeitsfelder von Erzieher*innen können gewählt werden – im Rahmen der Ausbildung müssen allerdings praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen aus den Gruppen unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder oder Schulkinder, Jugendliche gemacht werden.
 
An den schulischen Teil der Ausbildung schließt das einjährige Berufspraktikum an. Es dient der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis und ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Mit Bestehen des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannter Erzieher / staatlich anerkannte Erzieherin“ erworben.
 
Aufnahmevoraussetzungen
Mittlerer Bildungsabschluss + erfolgreicher Abschluss des 1 BKSP
 
oder
 
Mittlerer Bildungsabschluss + eine der folgenden Voraussetzungen:
  • abgeschlossene Ausbildung als Kinderpfleger(in) 
  • einjährige sozialpädagogische Ausbildung / Vollzeitschule
  • einjährige pflegerische Ausbildung / Vollzeitschule mit dem Wahlfach Pädagogik oder Psychologie
  • 2jährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern
  • 2jährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (inkl. BuFDi, FSJ etc.)
  • 2jährige abgeschlossene Berufsausbildung
  • 3jährige Führung eines Familienhaushalts mit mind. 1 Kind
+ 6wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
 
Unterrichtsinhalte
Die schulischen Ausbildungsinhalte zielen auf die zu erwerbenden Handlungskompetenzen, die für die Tätigkeit im erzieherischen Bereich notwendig sind. Neben den bekannten Fächern wie Religion, Deutsch und Englisch wird in Handlungsfeldern unterrichtet:
 
Handlungsfelder im Pflichtbereich:
Berufliches Handeln fundieren
Erziehung und Betreuung gestalten
Bildung und Entwicklung fördern I + II
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
 
Wahlpflichtbereich:
Kinder unter 3
Musik / Rhythmik
Heim & Hort
 
Wahlbereich:
Mathematik (Pflichtfach zum Erwerb der Fachhochschulreife)
Chor / Gitarre
Fair Trade (AG)
Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (AG)
 
Abschlussprüfung
Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Die Prüfung umfasst
 
  • eine Facharbeit
  • eine schriftliche Prüfung im Handlungsfeld Erziehung und Betreuung gestalten
  • eine mündliche Prüfung in einem maßgeblichen Fach (alle Fächer und Handlungsfelder außer Englisch)
  • Präsentation und Kolloquium zur Facharbeit
 
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Aufnahme des Berufspraktikums. Die Prüfung am Ende des  Berufspraktikums umfasst das Erstellen einer Jahresarbeit und ein Kolloquium.
 
Ausbildungskosten 2 BKSP + Berufspraktikum
Ein Schulgeld wird nicht erhoben. 
 
Die Aufnahmegebühr beträgt 50 €.
 
Für Material- und Verwaltungskosten hat der/die Schüler*in zu einem von der Schule festgesetzten Termin (Anlage) einen festgelegten Betrag pro Schuljahr an die Schule zu entrichten.
 
  Verwaltungskosten Schulnebenkosten
2 BKSP 1:   150 Euro 180 Euro
2 BKSP 2:  150 Euro             450 Euro (darin enthalten sind die Kosten für eine Studienfahrt nach Assisi)
Berufspraktikum:   275 Euro   
        
 
 
Aufstiegs-BAFöG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten und zum Lebensunterhalt. Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Die Förderung bezieht sich auf alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg.
 
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Achtung! Sie wohnen nicht im Landkreis Karlsruhe? Dann erkundigen Sie sich direkt auf den Internetseiten Ihres zuständigen Landkreises / Landratsamtes.