Fachkraft für Kindertageseinrichtungen §7 KiTaG
Anschlussfähigkeit zur Fachkraft für Kindertageseinrichtungen nach §7 KiTaG
Diese Fortbildung ist nach §7 KiTaG vom 08.05.2013 für Personen gedacht, die keine originäre pädagogische Ausbildung haben. Nach erfolgreicher Teilnahme und einer Abschlusspräsentation erhalten die Teilnehmer eine Anschlussfähigkeitsbescheinigung, die dazu berechtigt in einer Kindertageseinrichtung zu arbeiten.
Die Fortbildung umfasst 200 Unterrichtseinheiten (ca. 25 Fortbildungstage).
Ein beruflicher Abschluss wird nicht erworben.

Aufnahmevoraussetzungen
Folgende Berufsgruppen können an dieser Nachqualifizierung nach §7 KiTaG teilnehmen:
- Physiotherapeut/in
- Krankengymnast/in
- Ergotherapeut/in
- Arbeitstherapeut/in
- Logopäden/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Hebammen/Entbindungshelfer
- Haus- und Familienpfleger/in
- Dorfhelfer/in
- Fachlehrer/in für musisch-technische Fächer
- Personen, die die erste Staatsprüfung für das Lehramt an GHS und Sonderschulen erfolgreich bestanden haben
- Personen, deren im Ausland erworbene Qualifikation als gleichwertig zu den bereits Genannten anerkannt wurde
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme und einer Abschlusspräsentation erhalten die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen die Anschlussfähigkeitsbescheinigung mit der Berechtigung
- in einer Kindertageseinrichtung zu arbeiten und
- zur Anrechnung auf den Stellenschlüssel einer Kindertageseinrichtung nach den Richtlinien des Kultusministeriums Baden-Württemberg.




